Besuchsverbot im AGZ der Stadt Dietikon

Stadt Dietikon
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Dietikon,

Besuche im Alters- und Gesundheitszentrum (AGZ) der Stadt Dietikon sind aufgrund des Coronavirus ab sofort nicht mehr gestattet.

Coronavirus
Coronavirus - Keystone

Besuche – auch von Angehörigen – sind aufgrund des Coronavirus im Alters- und Gesundheitszentrum (AGZ) der Stadt Dietikon nicht mehr gestattet. Aufgrund einer Weisung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 12. März 2020 gilt im AGZ ein generelles Besuchsverbot.

Das Verbot gilt vom 13. März 2020 bis zum 30. April 2020. Die Zentrumsleitung kann im Einzelfall sachlich begründete Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen (zum Beispiel Palliativ Care).

Besuchsanfragen

Angehörige, für die eine Ausnahme angezeigt ist, werden vom Alters- und Gesundheitszentrum direkt kontaktiert. Bei zulässigen Ausnahmen wird die Anzahl Besucher bzw. Besucherinnen auf maximal zwei Personen begrenzt.

Ebenso werden Besuchsdauer und die maximale Anzahl Besuche pro Tag geregelt. Personen, die vom AGZ nicht direkt kontaktiert wurden, können täglich von 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr über die Telefonnummer 044 746 96 96 eine Besuchsanfrage machen.

Zutritt

Personen, die eine Zutrittsbewilligung haben, begeben sich zum Haupteingang im Haus Ruggacker an der Bremgartnerstrasse 39 und benutzen die Nachtglocke. Die CoronaSchutz-Verhaltensregeln müssen bei einem Besuch immer eingehalten werden.

Der Zutritt in die Häuser des AGZ ist weiterhin für alle Nicht-Bewohnenden untersagt. Die Cafeterias Oberdorf und Ruggacker bleiben weiterhin geschlossen.

Den Bewohnerinnen und Bewohnern des AGZ steht es jederzeit frei, sich draussen aufzuhalten und spazieren zu gehen. Die Verbreitung des Coronavirus schreitet rasant voran.

Bisher gibt es im AGZ keine am Corona-Virus erkrankten Mitarbeitenden oder Bewohnende. Ziel des Besuchsverbotes ist es, die Bewohnenden, welche zur gefährdetsten Personengruppe gehören, zu schützen.

Neue Begegnungszone

Die Leitung des AGZ bedauert die einschneidenden Massnahmen. Zurzeit arbeitet man an der Möglichkeit, im Freien und mit separatem Zugang im Ruggacker eine geschützte Begegnungszone für Bewohnende und Angehörige einzurichten. Das AGZ informiert auf der Homepage, wenn das Projekt realisiert ist.

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