Rentnerin verschwieg Vermögen – und bezog Zusatzleistungen!
In Dielsdorf ZH gab eine Rentnerin nicht bekannt, dass sie ein Vermögen besitzt. Dadurch erhielt sie zusätzliche Leistungen vom Staat.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kroatin, die schon seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt, betrog die Sozialhilfe.
- Ihr Konto mit einem Vermögen von rund 240'000 Franken gab sie nicht preis.
- Auf diese Weise bezog sie Zusatzleistungen.
Eine 77-jährige Kroatin, die seit 1968 in der Schweiz lebt, stand vor Gericht wegen unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfe. Zusätzlich zu diversen Zahlungen drohte der Frau auch ein Landesverweis. Diese Aussicht bezeichnete die Angeklagte als «Horror».
Verheimlichtes Konto in Kroatien
Zwischen September 2017 und September 2019 bezog die Rentnerin Zusatzleistungen von insgesamt knapp 61'000 Franken. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie jedoch kein Recht auf dieses Geld: In ihrem Heimatland besass sie ein Konto mit einem Betrag von 230'000. In der Schweiz haben Alleinstehende mit einem Vermögen unter CHF 100'000 Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Seniorin gab an, dass sie vergessen habe, das Konto bei ihren Anträgen und Überprüfungen zu erwähnen. Auf die Frage des Richters antwortete sie laut «Zürcher Unterländer»: «Ich bin vergesslich geworden.»
Ihre Verteidigerin argumentierte gegen den Landesverweis und betonte ihre Integration und ihren Beitrag zur Gesellschaft über mehrere Jahrzehnte.
Rückzahlung und Urteil
Nachdem ihr Fehler bemerkt wurde, erstattete die Frau Selbstanzeige und zahlte die zu viel bezogenen Leistungen zurück. Trotzdem verurteilte der Richter sie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Er lehnte jedoch den Landesverweis ab und erklärte: «In ihrem Alter und mit ihrem Rucksack kann ich sie nicht mit gutem Gewissen nach Kroatien schicken.»
Die Rentnerin, die nun von einer AHV-Rente von gut 2200 Franken lebt, muss auch die Verfahrenskosten von 9000 Franken begleichen.