Stadt Zürich

Zürich: Rentnerin veruntreut 320'000 Stutz von Pro Senectute

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Zürich,

Eine 76-jährige Zürcherin wurde Opfer eines Internet-Betruges. Dabei wurden über 320'000 Franken von ihr anvertrauten Konten der Pro Senectute veruntreut.

Pro Senectute
Eine ältere Frau arbeitet an einem Computer. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rentnerin aus Zürich fiel auf eine Masche auf Facebook herein.
  • Zunächst überwies sie dem scheinbaren Verehrer Eigenkapital.
  • Später griff die 76-Jährige auf Gelder von Pro-Senectute-Konten zurück.

Eine 76-jährige Zürcher Rentnerin hatte einst eine makellose Karriere in der Personalabteilung eines KMU und als Hauptkassiererin eines Warenhauses.

Nach ihrer Pensionierung engagierte sie sich ehrenamtlich bei Pro Senectute, verwaltete die Bankkonten älterer Menschen. Dann aber verlor sie viel Geld durch einen Betrüger auf Facebook.

Ein Robert Hudson trat in ihr Leben. Er behauptete, ein Arzt aus den USA zu sein, der ihre Fotos mochte. «Er schenkte mir Zuneigung, ich war empfänglich dafür», erzählt die Frau vor dem Bezirksgericht Zürich. Ihr Ehemann habe nach der Pensionierung Alkoholprobleme entwickelt und sie emotional verletzt.

Geldforderungen beginnen

Hudson begann bald, um Geld zu bitten. Die Frau zahlte zunächst mit ihren eigenen Ersparnissen von rund 60'000 Franken und dem Verkauf ihres Autos.

Dann griff sie auf die ihr anvertrauten Konten zurück und entwendete innerhalb eines Jahres insgesamt 328'771 Franken von fünf Opfern. Darüber berichtet die «NZZ».

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Zwei Personen mit Laptops sitzen vor dem Facebook-Logo. (Symbolbild) - keystone

«Ich dachte immer, ich bekomme ja das Geld wieder», sagt sie im Gerichtssaal.

Hudson versprach ihr eine Abfindung von 1,4 Millionen Franken von der Uno – ein Versprechen, das er nie einlöste.

Suizidversuch und Gerichtsverhandlung

Als sie befürchtete, entdeckt zu werden, versuchte sie, Selbstmord zu begehen. Sie wurde rechtzeitig gefunden und ist seitdem in psychiatrischer Behandlung. Vor Gericht beteuert sie, dass ihr «alles wahnsinnig leidtut».

Die Staatsanwältin fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen die Rentnerin sechs Monate absitzen müsste. Der Verteidiger argumentiert jedoch, dass seine Mandantin selbst Opfer eines professionellen Betrügers geworden sei.

Schliesslich verurteilt das Bezirksgericht Zürich die Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen mehrfacher Veruntreuung. Der Richter spricht von einem «krassen Vertrauensmissbrauch», betont aber auch, dass die Frau selbst ein Opfer sei.

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