Neuerlass des Abfall- und des Gebührenreglements Dielsdorf
Wie die Gemeinde Dielsdorf bekannt gibt, treten das Abfallreglement und das Gebührenreglement zur Abfallverordnung am 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat Dielsdorf hat am 4. September 2023 den Neuerlass des Abfallreglements und den Neuerlass des Gebührenreglements zur Abfallverordnung der Gemeinde Dielsdorf genehmigt.
Das Abfallreglement und das Gebührenreglement treten vorbehältlich der Genehmigung der Abfallverordnung durch die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 und deren Genehmigung durch das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) per 1. Januar 2024 in Kraft.
Öffentliche Auflage und Rekursschrift
Die Reglemente (Abfallreglement und Gebührenreglement zur Abfallverordnung der Gemeinde Dielsdorf) können während 30 Tagen nach Publikation während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, eingesehen werden.
Gegen diese Beschlüsse kann von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Dielsdorf innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.