Erhalt und Pflanzen von Hochstammbäumen wird attraktiver

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Dielsdorf,

Die Gemeinde Niederhasli unterstützt ab 2026 den Erhalt und die Neupflanzung von Hochstammbäumen auf landwirtschaftlichen Flächen mit höheren Beiträgen.

Eingang zum Gemeindehaus Niederhasli.
Eingang zum Gemeindehaus Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Niederhasli informiert, hat der Gemeinderat zum Erhalt des Hochstamm-Obstbaumbestands sowie auch zur Förderung von Neupflanzungen auf dem Gemeindegebiet ein neues Reglement erlassen.

Hochstammbäume sind ein prägendes Element der Kulturlandschaft und Teil des vertrauten traditionellen Bildes von Dorfrändern, Weilern und Aussenwachten. Die Anordnung als Obstgarten, als Allee entlang von Strassen oder Wegen oder auch locker über die Landschaft verteilt, bereichert, prägt und strukturiert die Landschaft und trägt so zu einem vielfältigen Landschaftsbild mit hoher Attraktivität für Erholungssuchende bei. Auch der ökologische Nutzen von Hochstammbäumen ist unbestritten.

Um auch den höheren Pflegeaufwand anzuerkennen, fördert die Gemeinde Niederhasli seit längerem Hochstammbäume mit einem jährlichen Beitrag pro Baum.

Klare Regeln ab 2026

Mit teils neuen Fördermassnahmen und leicht höheren Beiträgen möchte der Gemeinderat Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zusätzlich animieren, sich für den Erhalt und den Ausbau der Hochstämme in der Gemeinde einzusetzen.

Das neu erlassene Reglement gilt nur für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es schafft unter anderem auch klare Rahmenbedingungen, welche Baumarten beitragsberechtigt sind und welche nicht.

Das mit Einbezug des Ackerbaustellenleiters erarbeitete Reglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, womit Besitzerinnen und Besitzer von Hochstämmen im Folgejahr erstmals von den neuen Konditionen profitieren können.

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