Wie die Gemeinde Ehrendingen berichtet, müssen die Kantons- und Gemeindesteuern bis 31. Oktober 2021 bezahlt werden, da ansonsten Mahngebühren anfallen.
Individualbesteuerung
Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation. (Symbolbild) - Pixabay
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Ende September 2021 wurden die Verfallsanzeigen für nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt.

Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Sollte die fristgerechte Bezahlung nicht möglich sein, sollten Bürger der Abteilung Finanzen per Mail rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung unterbreiten.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Ausserdem hat die Mahnung im November Gebühren von 35 Franken zur Folge.

Vorauszahlungen werden honoriert

Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.

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