Dielsdorf

    Dielsdorf ZH: Frau legte wegen Wölfen Giftköder in Wald

    Samantha Reimer
    Samantha Reimer

    Dielsdorf,

    Eine Frau in Dielsdorf ZH verteilte Giftköder, um nach ihrer Meinung Strassenkinder vor Wolfsangriffen zu schützen.

    Wald Frau spazieren
    Eine Frau spaziert im Wald. (Symbolbild) - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Frau verteilte Giftköder, um laut ihren Aussagen Kinder von Wölfen zu schützen.
    • Laut Gutachten reichte die Dosis jedoch nicht aus.
    • Vielmehr wurden ihre Giftköder jedoch gefährlich für Hunde und Katzen.

    Eine 62-jährige Schweizerin wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf ZH wegen versuchter Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Im März 2020 wurde sie von der Polizei festgenommen, nachdem sie beim Auslegen von Giftködern erwischt wurde.

    Sie gab an, Wölfe vergiften zu wollen, um obdachlose Strassenkinder zu schützen. Diese sollten ihrer Meinung nach regelmässig von Wölfen angegriffen worden sein.

    Eine psychiatrische Untersuchung ergab jedoch, dass sie unter Wahnvorstellungen litt, aber dennoch schuldfähig war.

    Sie wurde daher wegen Verstössen gegen das Tierschutz-, Umweltschutz- und Jagdgesetz angeklagt, wie die «NZZ» und diverse Medien berichten.

    Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken. Im Gericht erzählte die Frau emotional von ihrer Wahrnehmung der Realität und bestritt die psychiatrische Diagnose.

    Dosis war zu schwach für Wölfe

    Sie gab zu, Rattengift gekauft und Köder hergestellt zu haben, die jedoch laut Anklage nicht geeignet waren, Wölfe zu töten. Andere Tiere, darunter Hunde oder Katzen, waren jedoch gefährdet.

    Die Verteidigung argumentierte, dass ihre Handlungen nicht objektiv gefährlich waren und sie glaubte, Kinder zu retten.

    Der Richter verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken. Sie muss ausserdem die Hälfte der Gerichtskosten von 32'000 Franken tragen. Von allen anderen Anklagepunkten wurde sie freigesprochen.

    Denn ihre Handlungen wurden als untaugliche Versuche angesehen aufgrund ihres psychischen Zustands.

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