Wie die Gemeinde Dielsdorf mitteilt, bittet sie Grundeigentümer, ihre an Strassen und Wege angrenzenden Pflanzen nach den Richtlinien zurückzuschneiden.
Über den Dächern von Dielsdorf.
Über den Dächern von Dielsdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr wird an Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert und die Verkehrsübersicht bei Einmündungen und Kreuzungen verschlechtert.

Laut Verkehrserschliessungsverordnung sind entsprechende Pflanzenabstände von der Strassengrenze einzuhalten. Bäume aller Art müssen einen Abstand von 4 Metern, gemessen ab der Mitte des Stammes, gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Velowegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartierverkehr oder dem Verkehr der Anwohner dienen, einhalten.

Im Interesse des Ortsbildes kann der Abstand von Bäumen auf 2 Meter verringert werden. Andere Pflanzen müssen einen Abstand einhalten, bei dem sie nicht in den Lichtraum hineinragen, bei Sträuchern und Hecken aber mindestens 0,5 Meter. Bei Bepflanzung von über 0,8 Meter Höhe an der Innenseite von Kurven kann aus Gründen der Verkehrssicherheit ein angemessener Abstand verlangt werden.

Äste und Blätter müssen zurückgeschnitten werden

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über die bestehenden Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,65 Metern verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Morsche und dürre Bäume oder Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

Den öffentlichen Strassen gleichgestellt sind die Privatstrassen, die wie öffentliche Strassen begangen und befahren werden und die bei der Einmündung in öffentliche Strassen eine Gefahr bilden.

Die verantwortlichen Grundeigentümer werden ersucht, diesen Bestimmungen nachzuleben. Die Gemeindebehörden behalten sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Auch bei hochwachsendem Getreide den Abstand einhalten

Im Einvernehmen mit der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr richten die Gemeinde- und Stadträte der Bezirke Bülach und Dielsdorf auch an die Landwirte die Bitte, auf Äckern und Feldern in unmittelbarem Bereich von Kreuzungen und Einmündungen keine «hochschiessenden» Pflanzen zu ziehen und keine hochwachsenden Getreide wie Roggen und Weizen et cetera anzusäen.

Auch wenn in solchen Fällen die Sichtbehinderung nur wenige Wochen dauert, fällt sie in die Zeit des stärksten Verkehrs und kann zu Unfällen führen.

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