Das Ast- und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern in der Gemeinde Grüsch soll bis am 31. Oktober 2021 zurückgeschnitten sein.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Grüsch berichtet, macht darauf aufmerksam, dass gemäss geltendem Polizeigesetz der Gemeinde Grüsch Art. 16, das Ast- und Blattwerk von Bäumen und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass auch unter Schneelast ein Lichtraumprofil von 4 m frei bleibt.

Alle betroffenen Liegenschaftseigentümer werden um Einhaltung dieser Vorschriften ersucht.

Sollten das Ast- und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern bis am 31. Oktober 2021 nicht zurückgeschnitten sein, wird dies durch die Gemeinde, zulasten der Liegenschaftseigentümer, ausgeführt.