Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau mitteilt, wird das Amt für Wald und Naturgefahren im Juli und August 2023 in Seewis Waldfeststellungen durchführen.
Dorfzentrum Seewis im Prättigau.
Dorfzentrum Seewis im Prättigau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Juli und August 2023 wird das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos, in der Gemeinde Seewis Waldfeststellungen durchführen.

Festgestellt werden Waldgrenzen, welche sich im Bereich der Bauzone befinden oder in einem Abstand von zehn Metern an diese Bauzonenbereiche angrenzen.

Rechtsgrundlage dazu bilden die Artikel 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom Oktober 1991.

Die bereits bestehenden statischen Waldgrenzen der kommunalen Nutzungsplanung bleiben weiterhin in Kraft und sind von der Waldfeststellung nicht betroffen.

Öffentlichen Mitwirkungsauflage der Ortsplanung

Die zusätzlichen Waldgrenzen werden gemäss den «Richtlinien für die Waldfeststellung im Kanton Graubünden» im Gelände bestimmt, mit Pfählen markiert und vom Nachführungsgeometer eingemessen.

Für diese Arbeiten müssen die Grundstücke am Waldrand betreten werden.

Einsprache gegen die neu festgestellte Waldgrenze kann zu einem späteren Zeitpunkt während der öffentlichen Mitwirkungsauflage der Ortsplanung erhoben werden (voraussichtlich im Herbst 2023).

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