Bestimmungen zur Leseholzberechtigung in Seewis im Prättigau
Leseholzberechtigt ist, wer in der Gemeinde Seewis Wohnsitz hat. Das Sammeln beziehungsweise Aufrüsten von Leseholz ist vom 1. Mai bis 30. November 2023 freigegeben.
Das Leseholz ist im ganzen Gemeindewald offen.
In Holzschlägen, welche noch nicht abgeschlossen sind, ist das Sammeln und Aufrüsten von Leseholz nicht erlaubt.
Leseholz muss weniger als 16 Zentimeter Brusthöhendurchmesser haben
Als Leseholz gilt nur stehend dürres oder liegendes Holz mit weniger als 16 Zentimeter Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde und Schlagabfälle.
Bäume mit mehr als 16 Zentimeter Brusthöhendurchmesser dürfen nur nach Rücksprache mit dem Forstamt aufgerüstet werden.
Wege, Strassen und Lagerplätze sind sauber zu räumen. Gerüstetes Leseholz ist mit dem Namen deutlich zu bezeichnen und innerhalb eines Jahres abzuführen.
Für Unfälle und Sachbeschädigungen, die durch das Leseholzen verursacht werden, lehnt die Gemeinde Seewis jede Haftung ab.