Seewis im Prättigau: Einwohnerpflicht für das Gemeindewerk
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau mitteilt, müssen Einwohner gemäss Haushaltgemeindewerkordnung vier Stunden pro Jahr Haushaltgemeindewerk leisten.

Gemäss Haushaltgemeindewerkordnung ist jede Haushaltung in der Gemeinde Seewis, in der eine oder mehrere Personen weiblichen oder männlichen Geschlechtes zwischen 18 und 60 Jahren wohnen, zur Leistung des Gemeindewerks verpflichtet.
Für die Leistung des Gemeindewerks ist der Haushaltvorstand verantwortlich. Das Haushaltgemeindewerk beträgt vier Stunden pro Jahr.
Nicht geleistetes Haushaltgemeindewerk wird nach dem vom Gemeindevorstand festgesetzten Stundenansatz durch die Gemeindekasse in Rechnung gestellt.
Ab dem Jahr 2018 können mehrgeleistete Haushaltgemeindewerk-Stunden nicht mehr auf das nächste Jahr übertragen werden.
Nächster Haushaltgemeindewerktag und Anmeldung
«Überstunden» werden jeweils im laufenden Jahr an der Gebührenrechnung gutgeschrieben.
Der gemeinsame Haushaltgemeindewerktag findet am Samstag, 15. Oktober 2022, statt. Treffpunkt ist um 7.30 Uhr beim Werkhof Seewis.
An diesem Tag werden Unterhaltsarbeiten am Wanderweg «Prättigauerblick» durchgeführt. Der Haushaltsgemeindewerktag findet bei jeder Witterung statt.
Für eine Teilnahme melden sich Einwohner bis spätestens Donnerstag, 13. Oktober 2022, beim Gemeindewerkführer Christoph Günthardt.









