Wie die Gemeinde Schiers informiert, ist das Zünden von Knallkörpern vom 31. Juli bis am 2. August 2023 auf dem gesamten Gemeindegebiet Schiers untersagt.
Gemeindehaus Schiers.
Gemeindehaus Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die lauten Lärmemissionen führen immer wieder zu Reklamationen. Dazu kommt, dass die Tiere darunter leiden.

Deshalb verfügt der Gemeindevorstand gemäss Art. 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes ein zeitliches und lokales Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern (Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen) vom 31. Juli bis am 2. August 2023.

Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.

Der Gemeindevorstand bedankt sich für das Verständnis und wünscht einen schönen 1. August.

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