Schiers gestattet das Sammeln von Dürrholz zum Eigenbedarf
Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, ist ab 1. Oktober 2023 bis 15. Dezember 2023 das Sammeln von Dürrholz zum Eigenbedarf gestattet.

Das Sammeln von Dürrholz zum Eigenbedarf ist für den Einwohner der Gemeinde Schiers ab 1. Oktober 2023 bis 15. Dezember 2023 gestattet.
Als Dürrholz gilt nur Holz, das stehend oder liegend, vollständig dürr ist.
Alle markierte oder gezeichnete Bäume, liegend oder stehend und Spechtbäume dürfen nicht gesammelt werden.
In einigen Gebieten ist das Dürrholzen verboten
In den Gebieten Im Chilchwald (laufende Holzschläge) zwischen den Strassen, entlang der Kantonsstrassen, Schuderser- und Stelserstrasse und in den Privatwaldungen (ausser der Eigentümer selbst) ist das Dürrholzen verboten.
Der Sammler hat erst Anrecht auf das Dürrholz, wenn der Dürrständer entastet und zersägt ist. Die Menge darf drei Klafter pro Haushalt nicht übersteigen.
Das Holz ist auf Haufen zu schichten und mit dem Namen des Sammlers anzuschreiben. Über nicht angeschriebenes Holz kann die Gemeinde frei verfügen.
Das Holz muss bis am 1. Mai 2024 aus dem Wald geführt werden
Fällen und Rücken sind nur von 7.30 Uhr bis 17 Uhr gestattet. Das gesamte Holz ist bis zum 1. Mai 2024 aus dem Wald zu führen. Die Versicherung ist Sache des Sammlers.
Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Der Sammler haftet für alle Schäden gegenüber der Gemeinde und Dritten.
Jeder Sammler hat Anzahl, Brusthöhendurchmesser und den Standort der gerüsteten Bäume der Dienststelle Wald und Wanderwege per E-Mail zu melden.