Klosters verschärft Kontrollen bei Erstwohnungen
Die Gemeinde Klosters verschärft die Überwachung von Erstwohnungen, um Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern und Missbrauch zu stoppen.

Wie die Gemeinde Klosters mitteilt, intensiviert sie angesichts der Wohnungsnot und gestützt auf das Bundesrecht die Überwachung von Erstwohnungen. Wohnungen mit einer entsprechenden Auflage dürfen ausschliesslich von Personen bewohnt werden, die ihren Lebensmittelpunkt in Klosters haben oder aus Erwerbs- oder Ausbildungsgründen vor Ort weilen.
Ziel der Kontrollen ist es, sicherzustellen, dass dieser Wohnraum der einheimischen Bevölkerung erhalten bleibt und nicht illegal als Zweitwohnung genutzt wird.
Systematische Vorgehensweise der Gemeinde
Es werden stichprobenartigen Kontrollen durchgeführt. Wohnungen, die seit über sechs Monaten als leerstehend gemeldet sind, werden überprüft. Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung werden konsequent verfolgt.
Erfahrungen zeigen, dass bei Kontrollen in Mehrfamilienhäusern teilweise bis zu 40 Prozent der Erstwohnungen Unregelmässigkeiten aufweisen.
Die Behörden warnen vor Umgehungsversuchen. Häufig anzutreffende «Ausreden» sind Scheinanmeldungen ohne tatsächlichen Wohnsitz oder die Ansiedlung einer juristischen Person (zum Beispiel einer GmbH) an der Adresse, während die Eigentümer weiterhin anderswo leben. Solche Konstruktionen erfüllen die Erstwohnungspflicht nicht.
Hartes Vorgehen bei Verstössen
Widerrechtlich genutzte Wohnungen können versiegelt oder zwangsvermietet werden. Die Gemeinde erstattet Strafanzeige – eine illegale Nutzung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden.
Ergänzend setzt sich die Gemeinde mit dem Problem der legalen Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen (Baujahr vor 2012) zu Zweitwohnungen auseinander, um den Verlust an günstigem Wohnraum einzudämmen.






