Wie die Gemeinde Klosters informiert, hat der Rat beschlossen, die Verbrauchsgebühren aufgrund der hohen Vermögensbestände per 1. Januar 2023 zu senken.
Dorfzentrum Klosters-Serneus.
Dorfzentrum Klosters-Serneus. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung weist per 1. Oktober 2022 einen Vermögensstand gemäss Bilanz von 9,1 Millionen aus.

In den nächsten Jahren geht man zudem von positiven Rechnungsergebnissen bezüglich der Spezialfinanzierung Wasser aus.

Wie bereits seit Längerem angekündigt, sprach sich der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 grundsätzlich für Gebührensenkungen im erforderlichen Ausmass aus.

Eine deutliche Mehrheit der Klosterser Gemeinderäte sah aber primär Handlungsbedarf im Bereich der jährlichen Gebühren – Grundgebühren sowie Verbrauchsgebühren.

Votanten sprachen für eine Anpassung des Gesetzes

Die Senkung der Anschlussgebühren (gemäss Antrag des Vorstands von zwei auf einen Prozent des Gebäudeversicherungswerts) stiess jedoch gleichermassen auf Ablehnung.

Vereinzelte Ratsmitglieder sahen hier eine symmetrischere Lösung zwischen Anschlussgebühren und laufenden Gebühren, indem sie eine Senkung von 2 auf 1,75 Prozent beantragten oder deren Prüfung im Rahmen einer Gesetzesrevision als sinnvoll erachteten.

Um weiteres Senkungspotenzial im Bereich der Grund- und Verbrauchsgebühren ausschöpfen zu können, sprachen sich die meisten Votanten für eine Anpassung des Gesetzes über die Wasserversorgung der Gemeinde Klosters aus.

Sehr dezidiert plädierte FDP-Gemeinderat Samuel Helbling für einen Verzicht auf die Senkung der Anschlussgebühren, der es als stossend und ungerecht erachtet, wenn die künftigen Bauvorhaben gegenüber denjenigen der bisherigen Bauherren weniger belastet werden.

Die Entwicklung soll weiterhin beobachtet werden

Gemeindepräsident Hansueli Roth seinerseits stand mit Vehemenz für eine ganzheitliche Gebührensenkung gemäss Antrag des Gemeindevorstands ein, in deren Rahmen vorerst das verbleibende Senkungspotenzial hinsichtlich der gesetzlichen Minimalgrenzen ausgeschöpft sowie die Anschlussgebühren im beantragten Umfang reduziert würden.

Eine weitergehende Reduktion der laufenden Wassergebühren wäre auch ein Zeichen einer mangelnden Wertschätzung des kostenbaren Guts Wasser, das in Klosters in hoher Qualität zur Verfügung steht, wie auch Gemeindevorstandsmitglied und Departementschef Florian Thöny sekundierte.

Gemeindepräsident Roth räumte ein, dass die einstweilen beantragten Senkungen noch keine vollumfängliche Wirkung (Ausgleich Rechnung Spezialfinanzierung Wasser und Verhinderung Wachstum Vermögensstand gemäss Bilanz) entfalten.

Deshalb soll die Entwicklung nochmals ein bis zwei Jahre beobachtet werden, bevor allfällige weitergehende Massnahmen auf der Grundlage einer Gesetzesänderung ins Auge gefasst werden.

Senkung der Verbrauchs- und Abwassertaxen

In der Abstimmung der Gegenüberstellung zwischen Antrag Gemeindevorstand (Senkung der Anschlussgebühren und Verbrauchsgebühren) und Antrag Samuel Helbling (Verzicht auf die Senkung der Anschlussgebühren) fielen 13 Stimmen auf den Antrag Helbling und lediglich zwei auf den Antrag des Vorstands.

Die weiteren Teilanträge des Vorstands wurden einstimmig angenommen. Somit werden per 2023 lediglich die Verbrauchstaxen Wasser (Senkungswirkung nur knapp 50'000 Franken pro Jahr) und die daran gekoppelten Abwassertaxen gesenkt.

Die Überarbeitung des kommunalen Wassergesetzes wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet (Teil- oder Totalrevision).

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