In Davos wird neues Mitglied des Grossen Landrats gewählt
Wie die Gemeinde Davos angibt, ist ein neues Mitglied für den Rest der laufenden Amtsdauer bis Ende 2024 in den Grossen Landrat am 17. Dezember 2022 zu wählen.

In der Wahl vom 22. Oktober 2023 wurde ein Mitglied des Grossen Landrats in den Kleinen Landrat gewählt. Infolgedessen ist ein Sitz im Grossen Landrat frei geworden.
Diese Vakanz ist durch eine Ersatzwahl zu beheben.
Der Kleine Landrat beschloss, am 17. Dezember 2023 eine Volksabstimmung durchzuführen, an welcher auch die notwendig gewordene Ersatzwahl für ein Mitglied des Grossen Landrats stattfinden wird.
Hinweise zum Wahlverfahren
Wählbar sind Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Wohnsitz haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig. Gewählt ist, wer das absolute Mehr sowie am meisten Stimmen erreicht hat.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am 3. März 2024 vorgesehen.
Amtsantritt der Gewählten
Der Amtsantritt der neu gewählten Person erfolgt auf den 10. Januar 2024 beziehungsweise bei einem zweiten Wahlgang auf den 15. März 2024.
Interessierte Kandidaten zur Ersatzwahl in den Grossen Landrat können mit ihren Prospekten und Flyern gegebenenfalls an einem gemeinsamen Wahlprospekteversand teilnehmen.
Detaillierte Angaben dazu können auf der Webseite der Gemeinde entnommen werden. Zu beachten ist, dass die vorgegebenen Termine sehr zeitnah sind. Die Parteien wurden bereits informiert.