Gemeindewahl per E-Voting: Frist für Neuanmeldungen läuft ab
Davos nutzt E-Voting am 27. September 2026 erstmals auch für eine kommunale Wahl. Stimmberechtigte müssen sich dafür bis spätestens 2. August registrieren.

Wer an der nächsten Volksabstimmung vom 27. September 2026 mit E-Voting beginnen will, muss die Anmeldung in den nächsten Tagen vornehmen, informiert die Gemeinde Davos. Anmeldeschluss ist der 2. August 2026.
Die Davoser Stimmberechtigten entscheiden neben eidgenössischen und kantonalen Vorlagen am 27. September 2026 auch eine Ersatzwahl in den Kleinen Landrat. Dies wird die erste kommunale Wahl sein, die mit E-Voting abgewickelt wird.
Bereits im Juni 2026 konnten die Davoser Stimmberechtigten an den kantonalen Regierungs- und Grossratswahlen mit E-Voting teilnehmen und hatten gute Erfahrungen gemacht.
Anmeldung für E-Voting bis 2. August
Mit E-Voting abstimmen und wählen kann man jedoch nur nach einer vorgängigen einmaligen Anmeldung. Für das E-Voting angemeldete Personen erhalten dann pro Volksabstimmung einen speziellen E-Voting-Stimmrechtsausweis, womit elektronisch abgestimmt und gewählt werden kann.
Demnächst beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmung vom 27. September 2026, weshalb die Frist für die einmalige Anmeldung für das E-Voting auf den 2. August 2026 festgelegt wurde.
Man kann sich selbstverständlich auch später für E-Voting anmelden, jedoch wird eine Teilnahme mit E-Voting dann erst für die übernächste Volksabstimmung vom 29. November 2026 möglich sein.










