Wie die Gemeinde Schiers informiert, können Bewohner bis 13. November 2021 über gewünschte oder fehlplatzierte Standorte von Sitzbänken ihre Meinung abgeben.
Kirche Schiers.
Kirche Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In der Gemeinde Schiers gibt es verschiedene Standorte, wo eine Ruhesitzbank steht und zum Verweilen einlädt. Die Bevölkerung wird aufgerufen, innert der 30-tägigen Frist, der Gemeinde weitere mögliche Standorte für eine Ruhesitzbank mitzuteilen oder welche «Bänkli» ihrer Meinung nach fehlplatziert sind.

Die Auflagefrist dauert vom 15. Oktober bis 13. November 2021 (30 Tage). Der Auflageort ist der Vorraum der Gemeindeverwaltung, während den üblichen Schalterzeiten.

Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Schiers unter der Rubrik Aktuelles / Allgemeine Publikationen einsehbar.

Vorschläge und Einwendungen

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

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