Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, wird vom 4. April bis 3. Mai 2022 die öffentliche Mitwirkungsauflage der Teilrevision Ortsplanung durchgeführt.
Gemeindehaus Churwalden.
Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Churwalden revidiert ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung. Dies erfolgt aufgrund der geänderten übergeordneten Vorgaben von Bund (eidgenössisches Raumplanungsgesetz, RPG1) und Kanton (Kantonaler Richtplan Siedlung).

Die Ortsplanungsrevision betrifft insbesondere die Themen Bauzonendimensionierung, Baulandmobilisierung und Mehrwertabgabe. Nachdem die kantonale Vorprüfung abgeschlossen ist, wird in Kürze die öffentliche Mitwirkungsauflage durchgeführt.

Ab Beginn der Mitwirkungsauflage können die Entwürfe der revidierten Pläne und Vorschriften beim Bauamt Churwalden sowie auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Während der 30-tägigen Mitwirkungsauflage können schriftlich Wünsche und Anträge an den Gemeindevorstand eingereicht werden.

Im Weiteren findet eine Informationsveranstaltung (31. März 2022, 20 Uhr, im Gemeindesaal, Witiwäg 19, 7075 Churwalden) statt. Persönliche Anliegen können bei Bedarf mit den zuständigen Gemeindevertretern besprochen werden (Sprechstunden: 12., 13., 19., 20., 22. April 2022, pro Gespräch maximal 30 Minuten – Voranmeldung per Mail zwingend notwendig). Die Auflagefrist ist vom 4. April bis 3. Mai 2022. Die offizielle Publikation erfolgt im kommunalen und kantonalen Amtsblatt.

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