Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, beabsichtigt der Gemeinderat, in Malix eine Verkehrsbeschränkung in Form der Höchsthöhe von 2,95 Metern einzuführen.
Gemeindehaus Churwalden.
Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeindevorstand Churwalden beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen in Malix einzuführen: Höchsthöhe 2,95 Metern (Sig. 2.19) in Malix, Abzweigung Stutzweg ab der H3a Julierstrasse.

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig von der Kantonspolizei, gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.11) genehmigt.

Die Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der entsprechenden Signalisationen in Kraft. Das Anbringen der Signalisation erfolgt im Einvernehmen mit der Kantonspolizei Graubünden, Dienststelle Verkehrstechnik.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsbeschränkung können innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Churwalden eingereicht werden. Nach Bereinigung von möglichen Einwendungen erfolgt der politische Entscheid der Gemeinde.

Der Beschluss ist gemäss Art .107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) durch die Gemeinde im Kantonsamtsblatt zu publizieren und mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung ans Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zu versehen.

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