Maskenpflicht an Bündner Schulen wird verlängert

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die seit Anfang Dezember 2021 in Graubünden geltende Maskenpflicht für die Schule wird bis zum 5. März verlängert. Davon ausgenommen sind der Kindergarten und die ersten beiden Klassen der Primarschule.

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Schüler tragen wegen des Coronavirus eine Maske. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die kantonalen Behörden gingen davon aus, dass die Fallzahlen in den kommenden Wochen weiterhin zunehmen werden, heisst es in der Mitteilung der Standeskanzlei vom Mittwoch. Die Maskenpflicht trage dazu bei, dass der Präsenzunterricht weitergeführt werden könne.

Die Regierung habe deshalb entschieden, die Maskenpflicht bis zum 5. März zu verlängern. Sie gilt in der Primarschule ab der dritten Klasse bis und mit Oberstufe, für das Untergymnasium, aber auch in Innenräumen auf dem Areal der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II. Dazu gehören Berufsfachschulen, Kurszentren, Lehrwerkstätten, Brückenangebote, Mittelschulen oder Wohn- und Verpflegungsbetriebe.

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