Graubünden

    Kanton Graubünden: Neuer Finanzausgleich gilt ab dem 1. Januar 2027

    Standeskanzlei Graubünden
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    Chur,

    Im Kanton Graubünden tritt das revidierte Finanzausgleichsgesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Angepasst wird auch der Gebirgs- und Schullastenausgleich.

    Kanton Graubünden
    Neuer Finanzausgleich gilt ab dem 1. Januar 2027. - zVg

    Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2026 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (Finanzausgleichsgesetz) auf den 1. Januar 2027 in Kraft. Sie genehmigt zudem die Teilrevision der Verordnung über den Finanzausgleich und setzt diese ebenfalls auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

    Die Teilrevisionen betreffen, neben einigen formalen Bereinigungen, punktuelle Anpassungen am Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA), am individuellen Härteausgleich für besondere Lasten (ILA) sowie an den gesetzlichen Bandbreiten für die Dotierung des GLA und für die Einlage von allgemeinen Staatsmitteln in die Spezialfinanzierung Finanzausgleich für Gemeinden.

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