Kanton Graubünden: Bund bewilligt Abschuss von Jungwölfen in zwölf Rudeln

Standeskanzlei Graubünden
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Chur,

Im Kanton Graubünden dürfen ab dem 1. September 2026 in zwölf Wolfsrudeln Jungtiere erlegt werden. Das BAFU hat die Gesuche am 26. August bewilligt.

Kanton Graubünden
Kanton Graubünden: Bund bewilligt Abschuss von Jungwölfen in zwölf Rudeln (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Kanton Graubünden hat im Juli 2026 erste Gesuche zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Der Bund bewilligte die Gesuche per 1. September 2026 vollumfänglich. Die seit 2023 umgesetzte Praxis führt der Kanton fort.

Je nach Entwicklung der Schadens- und Rudelsituation werden weitere Regulationsmassnahmen geprüft.

Die konsequente Umsetzung des Herdenschutzes und die seit 2023 umgesetzte proaktive Wolfsregulation tragen gemeinsam dazu bei, Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung zu begrenzen. Der Kanton wird deshalb auch in der bevorstehenden proaktiven Regulationsperiode (1. September 2026 bis 31. Januar 2027) an der bisherigen Praxis der proaktiven Regulation des Wolfsbestandes festhalten. Die proaktive Regulation ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die präventive Entnahme von Jungwölfen in Rudeln mit bestätigtem Nachwuchs, bevor erhebliche Schäden entstehen.

«Am 26. August hat das BAFU die Gesuche des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation in 12 Rudeln bewilligt», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. Vier weitere Rudel dürfen ebenfalls reguliert werden, sofern diesjähriger Nachwuchs belegt werden kann. Demnach dürfen in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegt werden.

Zusätzlich dazu hat der Kanton die vollständige Entnahme des Wolfsrudels Calderas in Mittelbünden beantragt. Dies, nachdem das Rudel wiederholt Nutztiere in fachgerecht geschützten Herden gerissen hat und damit die Kriterien für ein sogenanntes «unerwünschtes Verhalten» erfüllt. Je nach Entwicklung der Schadens- und Rudelsituation werden analog den Vorjahren weitere Regulationsmassnahmen geprüft.

Einbezug der Jägerschaft in die Wolfsregulation

Wie bereits in den Vorjahren wird die Bündner Jägerschaft auch in diesem Jahr während der Hoch- und Sonderjagd in die Wolfsregulation miteinbezogen. Die konkreten Vorgaben zu den Regulationsgebieten, den Abläufen und den rechtlichen Rahmenbedingungen werden in den kommenden Tagen auf der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei veröffentlicht. Autorisierte Jägerinnen und Jäger werden zusätzlich direkt per SMS informiert.

Schadens- und Rudelsituation bleibt dynamisch

Aussagen über die Entwicklung des gesamten Jahres sind zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, da die Alpsaison noch nicht abgeschlossen ist und wichtige Erkenntnisse zur Bestandessituation noch ausstehen. Das Amt für Jagd und Fischerei wird die entsprechenden Zahlen nach Abschluss der Regulierungsperiode Ende Januar 2027 publizieren und fachlich einordnen. «Ziel der vorgesehenen Massnahmen bleibt ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wolf, der sowohl dem Schutz der Nutztiere als auch den Anforderungen des Artenschutzes Rechnung trägt», betont Arquint.

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