Kanton Graubünden: 73,2 Millionen für die Gemeinden – St. Moritz zahlt am meisten
Im Kanton Graubünden erhalten die Gemeinden 2027 insgesamt 73,2 Millionen Franken aus dem Finanzausgleich. Das sind 1,5 Millionen mehr als 2026.

Basis für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2027 bildet das Ressourcenpotenzial (RP) der 100 Bündner Gemeinden. Mit 990,5 Millionen fällt dieses um 2,9 Prozent höher aus als im Vorjahr. Der Anstieg ist im Total der ressourcenstarken Gemeinden gleich hoch wie im Total der ressourcenschwachen Gemeinden.
Die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie die Quellensteuern tragen zusammen gut 68 Prozent (676,9 Mio.) zum RP bei. Weiter fliessen die Unternehmenssteuern (114,1 Mio.), die Wasserzinsen bzw. Abgeltungsleistungen (60,9 Mio.) sowie die mit einem einheitlichen Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (138,5 Mio.) in die Berechnung des RP ein.
42,8 Millionen aus dem Ressourcenausgleich für 59 Gemeinden
Pro massgebende Person beträgt das durchschnittliche Ressourcenpotenzial 4'557 Franken. Dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Mit Indexwerten von über 100 Punkten sind 40 Gemeinden ressourcenstark und damit beitragspflichtig.
Der jährlich neu festzulegende Abschöpfungssatz wird auf dem gesetzlichen Minimum von 15 Prozent belassen. Im Total steuern diese 40 Gemeinden 31,5 Millionen zum Ressourcenausgleich (RA) bei (Vorjahr 30,5 Mio.). Der grösste Beitrag entfällt mit 15,1 Millionen auf die Gemeinde St. Moritz (Vorjahr 14,0 Mio.).
Während eine Gemeinde (Conters im Prättigau mit Index von 100,0 Punkten) neutral ist, gelten 59 Gemeinden mit einem Indexstand von unter 100 Punkten als ressourcenschwach. Diese 59 Gemeinden erhalten total 42,8 Millionen (1,5 Mio. mehr als 2026). Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Ausstattung von mindestens 68,8 Prozent des kantonalen Durchschnitts.
Die Differenz zwischen dem gesamten RA-Volumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von 11,3 Millionen (0,4 Mio. mehr als 2026) trägt der Kanton.
Beim Ressourcenindex ist die Spanne zwischen den Gemeinden gegenüber 2025 gewachsen. Sie reicht von der schwächsten Gemeinde Masein mit 46,9 Punkten (+ 1,3 Punkte) bis zur mit Abstand stärksten Gemeinde Ferrera mit 541,7 Punkten (+ 78,1 Punkte). Der Finanzausgleich trägt dieser Situation Rechnung.
50 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich
Der Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) gewährt jenen Gemeinden einen Ausgleich, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geografisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 2027 erhalten 50 (Vorjahr 51) berechtigte Gemeinden 29 Millionen. Das vom Kanton finanzierte Volumen bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Mit der vom Grossen Rat in der Junisession 2026 beschlossenen Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) werden die Berechnungsgrundlagen leicht justiert. Die Schülerquote erhält ein höheres Gewicht und neu wird auch die Siedlungshöhe berücksichtigt. Dadurch fällt die Streuung der Pro-Kopfbeiträge etwas geringer aus als in den Vorjahren.
Alle acht Gemeinden mit einem GLA-Beitrag von über 1000 Franken pro Kopf im Jahr 2026 erhalten etwas weniger Mittel. Eine leichte Besserstellung erfahren die meisten Gemeinden mit einem GLA-Beitrag von weniger als 500 Franken pro Kopf. Der GLA wird damit breiter abgestützt und in seiner Wirkung verfeinert.
Am meisten GLA-Mittel werden unverändert an Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau/Davos ausgerichtet.
19 Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe
Wird eine Gemeinde im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet, hat sie Anspruch auf den Lastenausgleich Soziales (SLA). Dieser bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt und ausgerichtet.
Nach der Basisprüfung im Jahr 2026 werden für 2025 an 19 Gemeinden Beiträge von knapp 1,4 Millionen Franken ausgerichtet. Bei zwei Gemeinden erfolgt bis Ende Jahr eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung des SLA-Anspruchs.
Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat dafür nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird.
In der Summe (RA, GLA und SLA) werden den Gemeinden insgesamt 73,2 Millionen Franken und damit 1,5 Millionen mehr ausbezahlt als 2026.
An die Gesamtmittel trägt der Kanton 41,7 Millionen, die ressourcenstarken Gemeinden 31,5 Millionen Franken bei.
Die Eckwerte für den RA 2027 sowie das Gesamtvolumen 2027 für den GLA und den ILA wird der Grosse Rat auf Antrag der Regierung mit dem Budget 2027 festlegen. Für den FA 2027 vorbehalten bleibt die Inkraftsetzung der Teilrevision des FAG auf den 1. Januar 2027.






