Bondo-Prozess endet mit emotionalen Schlussvoten der Beschuldigten

Keystone-SDA
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Engadin,

Alle Angeklagten plädieren im Bondo-Prozess auf Freispruch. Mit Kritik an der Bündner Justiz sowie einem externen Gutachter wurde nicht gespart. Abgeschlossen wurde der Prozess mit emotionalen Schlussvoten dreier Angeklagter.

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In Bondo GR kam es 2017 zu einem heftigen Bergsturz. - keystone

Die FDP-Nationalrätin und beim Bergsturz im August 2017 amtierende Gemeindepräsidentin von Bregaglia, Anna Giacometti, erklärte in ihrem Schlusswort vor Gericht: «Es gibt Ereignisse, die prägen ein Leben lang. Dieses Ereignis gehört definitiv dazu.» Die Schicksale der acht Verstorbenen sowie das Leid der Angehörigen berührten sie, und es tue ihr unglaublich leid. Sie betonte, dass sie als Gemeindepräsidentin nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe.

Zuvor hatte ihr Verteidiger aufgezeigt, weshalb sie aus seiner Sicht zu Unrecht vor Gericht stehe. Die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia habe sich bei ihren Entscheiden bezüglich der Sperrung der Wanderwege in der Val Bondasca auf die Expertise der Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) sowie des externen Geologen gestützt. Sie habe alle Empfehlungen, die ihr die Experten abgegeben hätten, umgesetzt.

Der Anwalt monierte auch, dass die FDP-Nationalrätin einer willkürlichen Anklage ausgesetzt sei. Entscheidungen würden zusammen mit dem ganzen Gemeindevorstand getroffen, und sie sei damals nicht für das Thema Sicherheit zuständig gewesen. «Meine Mandantin wurde einzig und allein angeklagt, weil sie damals Gemeindepräsidentin war», sagte er.

Würde seine Mandantin verurteilt, stelle dies eine grosse Gefahr für alle Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten dar, da diese bei tödlichen Ereignissen in der Gemeinde immer Sorge haben müssten, belangt zu werden.

Auch die beiden Angeklagten des Amtes für Wald und Naturgefahren meldeten sich am Dienstagnachmittag mit Abschlussvoten zu Wort. Beide drückten darin aus, dass sie die Tragödie nicht nur wegen der Gerichtsverhandlung bis heute beschäftige. Der Geologe des Amtes erklärte, dass sein Mitgefühl allen Angehörigen gelte. «Wir versuchen immer, die Gefahren zu minimieren. Ein Nullrisiko gibt es leider bei Naturgefahren aber nicht.» In diesem Falle sei tragischerweise das Restrisiko eingetreten.

Beim Bergsturz am Piz Cengalo am 23. August 2017 kamen acht Menschen ums Leben.

Der Geologe erklärte: «Das Strafverfahren war für meine Familie, mein Umfeld und, wie ich erfahren habe, auch für viele Menschen, die sich mit Naturgefahren auseinandersetzen, sehr belastend.» Er verstehe nicht, weshalb die Anklage weiter Bestand habe, obwohl der externe Gutachter, der sie belastet habe, den nachfolgenden Parteigutachten in fast allen wesentlichen Punkten recht gegeben habe – diese entlasteten die Angeklagten. Die beiden anderen Angeklagten verzichteten auf ein Schlusswort.

Nachdem am Montag die Staatsanwaltschaft, der Anwalt der Privatkläger sowie die ersten beiden Verteidiger ihre Plädoyers gehalten hatten, kamen am Dienstag neben dem Verteidiger von Giacometti auch die Verteidiger eines Gemeindeangestellten der Gemeinde Bregaglia sowie eines Kantonsvertreters zu Wort. Beide forderten für ihre Mandanten Freisprüche.

Der Anwalt des Gemeindeförsters führte aus, dass sein Mandant als Bindeglied zwischen der Gemeinde Bregaglia, den Kantonsmitarbeitern und dem externen Geologen fungiert habe. Er verfüge dabei als Förster nicht über die Expertise, drohende Bergstürze vorherzusehen. Er habe sich deshalb auf die Einschätzung der Experten verlassen, die an einer Sitzung am 14. August 2017 keine Schliessung der Wanderwege als Massnahme empfohlen hätten. Der Förster habe ausserdem keinerlei Entscheidungen – etwa über die Schliessung der Wanderwege – treffen können.

Der Anwalt des zweiten Kantonsangestellten führte am Dienstag aus, dass ein Schuldspruch dazu führen würde, dass künftig ein unrealistischer Massstab bei der Beurteilung der Gefahrenlage angelegt werden müsste. «Ein Blick auf die Gefahrenkarte Graubündens zeigt, dass beträchtliche Teile des Kantons durch Naturgefahren bedroht sind», sagte er. Wenn jedes Restrisiko eines Ereignisses ausgeschlossen werden müsste, würden weite Teile Graubündens unbewohnbar, so der Anwalt.

Keiner der Angeklagten trage die Verantwortung dafür, dass im Falle des Bergsturzes am Piz Cengalo 2017 das Restrisiko eingetreten sei. Das tragische Ereignis sei für die Angeklagten nicht vorherzusehen gewesen.

Ob das Regionalgericht Pontresina zum selben Schluss kommt, wird es am 4. September bekannt geben. Die Staatsanwaltschaft fordert für die fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen.

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