In Graubünden wird bald über ein neues Wahlsystem abgestimmt. Das Bundesgericht hat darauf aufmerksam gemacht, dass das alte System Verfassungswidrig war.
Grosser Rat Graubünden
Der Grosse Rat Graubünden trifft sich wegen der Coronavirus-Pandemie in der Stadthalle zur Session, aufgenommen am Montag, 15. Juni 2020, in Chur. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Graubünden muss bald über ihr neues Wahlsystem abstimmen.
  • Das alte Verfahren war nicht mit allen verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Das überparteiliche Ja-Komitee hat nun die Abstimmungskampagne lanciert.

Ein überparteiliche Ja-Komitee hat am Dienstag die Abstimmungskampagne zum neuen Bündner Wahlsystem für den Grossen Rat lanciert. Mit dabei sind ausser der CVP alle im Kantonsparlament vertretenen Parteien sowie Verda, die Grünen.

Politischer Dauerbrenner

Die Einführung der Verhältniswahl (Proporz) ist in Graubünden ein politischer Dauerbrenner. Achtmal wurde das System zwischen 1937 und 2013 an der Urne verworfen und die Mehrheitswahl (Majorz) bestätigt.

Nun steht der nächste Urnengang an. Über das neue Wahlsystem stimmt Graubünden am 13. Juni ab. Dies, weil das heutige System in Teilen verfassungswidrig ist.

Bündner Kompromiss

Nach zähem Ringen hätten sich die Fraktionen im Grossen Rat im Februar auf den sogenannten Bündner Kompromiss geeinigt. Dies teilte das Ja-Komitee am Dienstag mit. Das System erhalte alle bisherigen Wahlkreise und sichere somit die Vertretung auch der kleinen Talschaften. Zugleich gewährleiste es, dass jede Stimme im Kanton zähle und es in allen Wahlkreisen tatsächlich zu einer Auswahl komme.

Zum System, dass die Bündner Bevölkerung in ihrer politischen Breite und geografischen wie kulturellen Vielfalt abbildet: Gibt es laut dem Komitee keine echte Alternative. Würde es abgelehnt, müssten Regierung und Parlament ein schlechteres System in einem Eilverfahren ausarbeiten, warnen die Befürworter. Es drohten Hauruckübungen.

Bundesgericht musste nachhelfen

Das Komitee ist der Meinung, dass das neue Wahlsystem den jahrzehntealten Konflikt zwischen Majorz- und Proporzfreunden beilegen kann. Ganz freiwillig kommt es nicht zur Abstimmung über das Wahlmodell aber nicht. Bei der Systemanpassung half das Bundesgericht nach.

Die Richter in Lausanne stellten im Juli 2019 fest: Das Majorzverfahren in Graubünden ist zwar zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar. Neu gewählt wird das Bündner Kantonsparlament am 15. Mai 2022. Bis dahin muss die Frage des Wahlverfahrens geklärt sein.

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