Wie die Gemeinde Churwalden informiert, sollen Bäume und Sträucher entlang von Strassen bis spätestens 30. September 2022 entsprechend zurückgeschnitten werden.
Landschaftsfoto Churwalden.
Landschaftsfoto Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Artikel 77 des Baugesetzes der Gemeinde Churwalden haben Einfriedungen, Pflanzen, Lebhäge, Zäune, Parkplätze, Anlagen ein Mindestabstand von 50 Zentimeter gegenüber öffentlichen Strassen (Strassen- und Trottoirrand) und Wegen einzuhalten.

Beeinträchtigen Pflanzen fremdes Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder verunstalten sie das Orts- und Landschaftsbild, kann die Baubehörde die Beseitigung der Pflanzen anordnen. Die Strassenfahrbahn muss bis auf eine Höhe von 5 Meter, das Trottoir bis auf eine solche von 3,50 Meter von überhängenden Ästen von Sträuchern, Zier- und Obstbäumen freigehalten werden.

Das Bauamt Churwalden ersucht die Grundeigentümer, sich an diese Vorschriften zu halten und Bäume und Sträucher entlang von Strassen beziehungsweise Gehwegen bis spätestens 30. September 2022 entsprechend zurückzuschneiden.

Im Unterlassungsfall werden diese Arbeiten anschliessend ohne weitere Ankündigung auf Kosten der säumigen Anstösser durch die Gemeinde ausgeführt.

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