Graubünden startet Vernehmlassung zum Hochschulgesetz
Graubünden hat den Entwurf für eine Teilrevision für das Hochschulgesetz freigegeben. Dieses soll eine Stärkung des Hochschulstandorts im Kanton bewirken.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Graubünden plant eine Teilrevision des Hochschulgesetzes.
- Das Ziel ist die Stärkung des Hochschulstandorts im Kanton.
- Die Vernehmlassung dauert bis August 2023.
Wie die Staatskanzlei Graubünden mitteilt, gibt die Regierung den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung frei. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren.
Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es, den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Anpassungen der Entscheidkompetenzen
Die Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung (GHF) beinhaltet Anpassungen der Entscheidkompetenzen der Regierung und des Hochschulrats zur Weiterentwicklung des Angebotsportfolios an Hochschulen und ebnet den Weg für eine bestmögliche Angleichung an die Bestimmungen der übrigen Schweizer Hochschulen.
Zudem regelt sie die Aufhebung und gleichzeitige Überführung von Bestimmungen der grossrätlichen Verordnung über die staatliche Anerkennung der Hochschulausweise, die Ausrichtung von Beiträgen an die Theologische Hochschule Chur in das GHF sowie den Schutz von akademischen Graden und Titeln im Hochschulbereich.
Vernehmlassungsunterlagen sind jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 29. Mai bis zum 27. August 2023. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.