Ungenutzte Ställe könnten im Kanton Graubünden beim Mangel an Wohnraum aushelfen. Leider ist dies gesetzlich oft nicht möglich. Ein Gastbeitrag.
Fabian Collenberg
Fabian Collenberg (Mitte) - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Graubünden ist der knappe Wohnraum ein politisches Thema.
  • In ungenutzten Stallbauten läge viel Potenzial, sie zu Wohnzwecken umzubauen.
  • In diesem Gastbeitrag wird auf Vorschläge für die Umnutzung und den Erhalt eingegangen.
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Regelmässig beschäftigt sich der Grosse Rat des Kantons Graubünden mit den Bauten ausserhalb der Bauzone. In Graubünden bestehen rund 20'000 Ställe ausserhalb der Bauzone. Viele von diesen Ställen dienen heute nicht mehr der landwirtschaftlichen Nutzung. Da Umnutzungen nur in den wenigsten Fällen gesetzlich zulässig sind, ist ein allmählicher natürlicher Verfall feststellbar. Einige Ställe sind bereits zu Ruinen verfallen und sind heute als Zeugen einer vergangenen bäuerlichen Betriebskultur in der Landschaft sichtbar. Die für die Kulturlandschaft wichtigen Objekte verschwinden somit langsam.

Gemäss heutiger Gesetzgebung dürfen reine Stallbauten im Grundsatz nicht zu Wohnzwecken umgebaut werden. Von diesem grundsätzlichen Umnutzungsverbot sieht das Bundesrecht Ausnahmen vor, nämlich für Gruppen von mindestens fünf Stallbauten in Erhaltungszonen, für verstreute Stallbauten, die landschaftsprägend sind und für schützenswerte Stallbauten.

Im Kanton Graubünden prägen ausserhalb der Bauzonen die ehemals landwirtschaftlich genutzten Bauten das Landschaftsbild stark. Um dieses wertvolle Landschaftsbild zu erhalten, ist es wichtig, ehemals landwirtschaftlich genutzte Bauten ausserhalb der Bauzone nicht sich selbst zu überlassen. Es ist verständlich, dass viele Grundeigentümer nicht gewillt sind, die alten Gebäude zu unterhalten, wenn keine Nutzung möglich ist.

Sehen Sie Potenzial die bündner Ställe für Wohnraum zu nutzen?

Die Erhaltung der Gebäude und somit des Landschaftsbildes ist daher nur möglich, wenn eine massvolle Umnutzung und eine Wohnnutzung erlaubt werden. Ohne eine Umnutzungsmöglichkeit wird sich das für Graubünden typische Landschaftsbild mit Maiensässbauten in den nächsten Jahren massiv verändern. Bereits im Jahr 2016 überwies der Grosse Rat einen Vorstoss von Grossrat Crameri (Mitte), welcher forderte die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Zweck die Bundesgesetzgebung entsprechend anzupassen.

graubünden
Graubünden - keystone

Auszug des Vorstosses: «Die Bundesgesetzgebung (namentlich RPG und RPV) sind dahingehend anzupassen, dass der Bestandesschutz der ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten erweitert wird. Landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Bauten (sog. Maiensässbauten) sollen massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können – und zwar unabhängig von der ursprünglichen oder derzeitigen Nutzung –, solange ihre Identität gewahrt bleibt. Der öffentlichen Hand dürfen keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen – wie Erschliessungen – entstehen. Die Erweiterung nach aussen soll mindestens im bestehenden Umfang weiterhin möglich bleiben.»

Leider war diese Standesinitiative ohne nennenswerten Erfolg.

Auch an der Junisession 2023 überwies der Grosse Rat einen Vorstoss betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone. Der überwiesene Vorstoss thematisiert den Umgang mit landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone, die aufgrund des landwirtschaftlichen Strukturwandels funktionslos geworden sind. Bei diesem Vorstoss ist die Regierung beauftragt worden, bei der Konferenz der Alpenkantone Bauten ausserhalb der Bauzone zu thematisieren und über die entsprechenden Vertretungen bei den eidgenössischen Räten sich für eine Revision des Raumplanungsgesetzes einzusetzen.

Geschätzte Bundesparlamentarier,

Besuchen Sie Graubünden und machen Sie sich ein Bild von der Situation. Sie werden feststellen, dass es unbedingt Lösungen benötigt, um das wertvolle Landschaftsbild zu bewahren.

Darüber hinaus können Sie die Zeit nutzen, um unsere exzellente Küche, die schönen Bergseen oder die Naturlandschaften zu geniessen. Eine Win-Win-Situation für alle, oder?

Zum Autor: Fabian Collenberg ist seit August 2022 Mitglied des Grossen Rates von Graubünden. Dort repräsentiert er Die Mitte.

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