Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, sind Hundebesitzer verantwortlich, das ihre Hunde, Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen.
Gemeindehaus Churwalden.
Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.

Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell, Anfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe Entsorgen des Hundekots.

Sackspender sachgerecht bedienen

Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, den Hundekot in den dafür vorgesehenen Robidogbehältern fachgerecht zu entsorgen.

Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netzwerk von Robidogstationen Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung.

Diese werden regelmässig geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Die Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen.

Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten, dass der nächste Hundehalter ebenfalls an die Säcke herankommt und diese beim Abreissen nicht in den Spender zurückrollen und verschwinden.

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