Wie die Gemeinde Churwalden informiert, dürfen Wiesen und Acker in der Vegetationszeit vom 15. April bis 10. Oktober 2022 nicht betreten werden.
Landschaftsfoto Churwalden.
Landschaftsfoto Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Betreten und Befahren von landwirtschaftlich genutztem Land ist gestützt auf Art. 7 des Flur-, Weide- und Alpgesetzes der Gemeinde Churwalden während der Vegetationszeit auch wieder im Jahr 2022 vom 15. April bis 10. Oktober 2022 für Unberechtigte untersagt.

Die Gemeinde appelliert speziell an die Hundebesitzer, keine Gegenstände in die Wiesen zu werfen und das Apportieren mit ihrem Liebling zu unterlassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Churwalden