Churwalden beschränkt Abfeuern von Feuerwerken
Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, ist das Abfeuern von Feuerwerken auf die Neujahrsnacht zwischen 0 und 1 Uhr zu beschränken.

Aus Rücksicht auf die Bewohner und Feriengäste sowie zum Schutz der Haus- und Wildtiere wird um Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe ab 22 Uhr geberten.
Das Abfeuern von Feuerwerken ist auf die Neujahrsnacht zwischen 0 und 1 Uhr zu beschränken.
Das Abfeuern von Feuerwerken in Waldesnähe ist auf jeden Fall gänzlich zu unterlassen.
Für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Abfeuern von Feuerwerken entstehen, haftet der Verursacher.