Wie die Stadt Chur mitteilt, vergibt sie für den Zeitraum von Dezember 2024 bis Februar 2025 ein Stipendium für einen Atelieraufenthalt in Genua.
Die Stadt Chur mit der Martinskirche. - Kanton Graubünden
Die Stadt Chur mit der Martinskirche. - Kanton Graubünden - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Chur angehört, verfügt über zwei Ateliers und Wohnräume in Genua.

Vom 1. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 ist ein Atelier für Churer Kulturschaffende oder solche mit einem engen Bezug zur Stadt reserviert.

Die Ateliermiete wird von der SKK und der Stadt Chur finanziert.

Zusätzlich gewährt die Stadt bei der Vergabe des Atelierplatzes ein Stipendium von insgesamt 5000 Franken, welches zur Deckung der Lebenshaltungskosten vor Ort dient.

Zweites Atelier wird von Kulturschaffenden aus Sion belegt

Künstler erhalten so die Möglichkeit, während drei Monaten mietfrei in Genua zu wohnen und zu arbeiten.

Das zweite Atelier wird von Kulturschaffenden aus Sion belegt, denn ein wichtiger Aspekt des Aufenthaltes ist das Gemeinschaftsleben und der Austausch zwischen den Kulturschaffenden.

Genua ist eine der wichtigsten Metropolen Norditaliens. Das Kulturangebot orientiert sich vor allem am Tourismus – gleichwohl gibt es verschiedene Kunstszenen, die es zu entdecken gilt.

Atelier- und Wohngebäude der SKK ist zentral gelegen

Das Atelier- und Wohngebäude der SKK in Genua ist sehr zentral gelegen und nur knapp zehn Gehminuten vom Bahnhof Brignole entfernt.

Die zur Verfügung gestellte Infrastruktur ist einfach. Sie dient der kreativen Tätigkeit und ist keinesfalls mit einem Hotelurlaub zu vergleichen.

Lärmempfindlichen Personen wird vom Aufenthalt abgeraten, da der Verkehr auch abends aufdringlich laut sein kann.

Im Gebäude gibt es einen zusätzlichen Raum für Werkpräsentationen und einen Kirchenraum,mit Orgel und Klavier, der nach Absprache für Konzerte genutzt werden kann.

Bewerbungen müssen rechtzeitig eingereicht werden

Das Anmeldeformular kann auf dem Kulturportal «chur-kultur» heruntergeladen werden.

Bewerbungen müssen bis spätestens am 10. Mai 2024 bei der Kulturfachstelle eingereicht werden.

Zusätzlich zum ausgefüllten Anmeldeformular müssen ein Bewerbungsschreiben, ein kurzer dokumentierter Lebenslauf, eine Beschreibung des künstlerischen Vorhabens sowie die Zusicherung, dass das Atelier in der angegebenen Zeit ständig und allein bewohnt wird, abgegeben werden.

Nur vollständige Bewerbungen werden behandelt. Die städtische Kulturkommission prüft die Bewerbungen. Der Entscheid erfolgt im Juni 2024.

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