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Bündner Regierung will versteckte Steuererhöhungen vermeiden

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Im Kanton Graubünden soll der Teuerungsausgleich im Steuerrecht auch bei einer rückläufigen Teuerung gewährt werden. Die entsprechende Gesetzesrevision soll der Grosse Rat im Oktober behandeln.

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Der Kanton überprüft alle vier Jahre das Lohnniveau in der Verwaltung und bei den Lehrkräften. (Symbolbild) - keystone

Beim Kanton und in den Gemeinden verursacht die von der Regierung geplante Änderung Mindereinnahmen von elf respektive zehn Millionen Franken pro Jahr. Auf der anderen Seite profitieren die Steuerzahler in diesem Umfang.

Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, geht es bei der Revision um die Beibehaltung des aktuellen Teuerungsausgleichs. Demnach sollen beispielsweise Kinderabzüge und Abzüge für Krankenkassenprämien auch dann angepasst werden, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um weniger als drei Prozente gestiegen ist. Das war bisher nicht der Fall.

Weiter enthält die Teilrevision eine zwingende Anpassung der Quellenbesteuerung an das Bundesrecht. Neu sollen auch alle Personen in der Schweiz wohnenden Personen mit einem Bruttoeinkommen von unter 120'000 Franken nachträglich eine Veranlagung beantragen können und eine Steuererklärung ausfüllen. Die Auswirkungen auf den Kantonshaushalt bei dieser Änderung können noch nicht beziffert werden.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Dieser Art der Besteuerung unterliegen jene Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Quellenbesteuert werden zudem Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz wie Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Sportler oder Künstler.

Mit der Gesetzesrevision sollen ausserdem politischen Vorstösse umgesetzt werden. Einerseits geht es darum, die elektronische Steuererklärung auch ohne Unterschrift einreichen zu können, andererseits um eine geringere Besteuerung von Kapitalabfindungen auf Vorsorgegeldern. Die Umsetzung dieses Anliegens der FDP verursacht Mindereinnahmen von 370'000 Franken jährlich für Kanton und Gemeinden.

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