Elektronisches Abstimmen soll im 2024 soll in sechs Pilotgemeinden ausprobiert werden. Die Rechtsgrundlagen sind geschaffen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
E-Voting Schweiz Post
Abstimmungsbuch und Laptop ist alles, was es bei E-Voting braucht. - Keystone
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Graubünden will ab 2024 im Rahmen eines Versuchsbetriebs in sechs Pilotgemeinden elektronisches Abstimmen möglich machen.

Es handelt sich um Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental.

Die Bündner Regierung hat für diese Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) nun die Rechtsgrundlage geschaffen.

Regierung setzt Teilrevision von Gesetz und Verordnung in Kraft

Wie die Regierung am Montag, 21. August 2023, mitteilte, setzt sie dazu auf den 1. Januar 2024 eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) in Kraft.

Zudem genehmigt sie eine Teilrevision der entsprechenden Verordnung.

Die Revision beinhaltet neben der grundsätzlichen Zulassung der elektronischen Stimmabgabe ein Anmeldeverfahren für Personen, die E-Voting nutzen wollen.

Inhalt ist auch ein geschlossenes Anmeldeverfahren für Behördenwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene im Majorzverfahren an der Urne.

Gemeinden erhalten umfassende Gestaltungsfreiheit

Mit der Inkraftsetzung des überarbeiteten GPR verfüge der Kanton Graubünden ab dem 1. Januar 2024 über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die elektronischen Stimmabgaben bei Wahlen und Abstimmungen, schrieb die Exekutive.

Zu einem früheren Zeitpunkt vom Kanton kommuniziert wurde, dass den teilnehmenden Gemeinden eine beträchtliche Gestaltungsfreiheit zugestanden wird.

Sie können jeweils entscheiden, auf welchen staatlichen Ebenen – kommunal, kantonal und national – elektronisch abgestimmt werden kann.

Bei Bewilligung Urnengang am 3. März 2024

Für den Versuchsbetrieb ist aber noch die definitive Bewilligung durch den Bundesrat notwendig, wie die Standeskanzlei auf Anfrage erklärte.

Sollte diese erteilt werden, findet der erste Urnengang in den Pilotgemeinden am 3. März 2024 statt. Bei erfolgreichen Testläufen soll das E-Voting-Angebot dann sukzessive ausgebaut werden.

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