Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, wird die angepasste Planungszone, die ein sogenanntes Kaskadenmodell einführt, bis 22. März 2024 öffentlich aufgelegt.
Dorfzentrum Hünenberg.
Dorfzentrum Hünenberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat Hünenberg beabsichtigt im Rahmen der Ortsplanungsrevision ein Kaskadenmodell für Mobilfunkantennen in der Bauordnung einzuführen.

Das bedeutet, dass für das Errichten von Mobilfunkantennen Gebiete von unterschiedlicher Prioritätenordnung festgelegt werden.

Eine Mobilfunkantenne in einem Gebiet untergeordneter Priorität, zum Beispiel Wohnzone, ist demnach nur dann zulässig, wenn diese sich nicht in einem Gebiet übergeordneter Priorität, zum Beispiel Arbeitszone, aufstellen lässt.

Um die diesbezügliche Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Planungsorgane zu gewährleisten, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15. Juni 2021 über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg – mit Ausnahme der reinen Arbeitszonen – eine entsprechende Planungszone gemäss Paragraf 35 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) beschlossen.

Festsetzung zur Neubeurteilung

In dieser Planungszone besteht grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen.

Gegen diese Planungszone wurde eine Beschwerde eingereicht, die der Regierungsrat des Kantons Zug gutgeheissen hat.

Eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Gemeinderates hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zug mit Urteil vom 12. Dezember 2023 abgewiesen und die Festsetzung der Planungszone zur Neubeurteilung zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht bestätigt zwar, dass die gesetzliche Grundlage und das öffentliche Interesse für die Festsetzung einer Planungszone zur Einführung des Kaskadenmodells gegeben sind.

Anpassung der Planungszone

Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit kommen Regierungsrat und Verwaltungsgericht jedoch zur Auffassung, dass die Planungszone in räumlicher Hinsicht unverhältnismässig sei.

Im Ortsteil Hünenberg See gebe es keine Arbeitszone, weshalb die vom Gemeinderat beschlossene Planungszone zu einem faktischen Bauverbot für Mobilfunkantennen im Ortsteil Hünenberg See führe.

Dies sei nicht zulässig. Der Gemeinderat wird deshalb gezwungen, die Planungszone in der Weise anzupassen, dass ansatzweise eine Kaskadenregelung eingeführt wird.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2024 eine Neuregelung der Planungszone beschlossen.

Geplante Neuregelung

«Es wird eine Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (Einführung Kaskadenmodell) über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg erlassen. Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in erster Priorität in den Arbeitszonen zu erstellen.

Ist aufgrund des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrags keine ausreichende Abdeckung möglich, können mit entsprechendem Nachweis auch Mobilfunkanlagen an Standorten tieferer Priorität gemäss nachfolgender Rangfolge bewilligt werden.

Zweite Priorität haben Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (soweit es sich in Bezug auf ideelle Immissionen nicht um ein empfindliches Gebiet handelt), dritte Priorität haben Wohn- und Arbeitszonen, Kernzonen und vierte Priorität haben Wohnzonen.

In der Zone Verkehrsfläche und Bahnareal sind Mobilfunkanlagen entsprechend der angrenzenden Bauzone und gemäss der Priorität, wie oben aufgeführt, zulässig.»

Öffentliche Auflage bis 22. März 2024

Die Planungszone wurde bis zur rechtskräftigen Festsetzung der Ortsplanungsrevision beziehungsweise längstens bis zum 31. Dezember 2025 erlassen.

Öffentliche Auflage ist von Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Freitag, 22. März 2024.

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