Der Kanton Zug erhält eine kantonsweit gültige Gewerbeparkkarte
Ab dem 1. Januar 2021 kann die neue kantonale Gewerbeparkkarte bei allen Gemeinden bezogen werden.

Ab dem 1. Januar 2021 kann die neue kantonale Gewerbeparkkarte bei allen Gemeinden bezogen werden. Sie löst die bisherigen gemeindlichen Parkkartenangebote bzw. die regionale Ennetsee-Handwerkerparkkarte ab.
Für Barbara Beck, Gemeinderätin von Menzingen und Leiterin der Tagung der gemeindlichen Sicherheitsvorsteher, ist dieses neue Gewerbeangebot ein starkes Zeichen der Zusammenarbeit zwischen den Zuger Gemeinden. Die neue kantonale Gewerbeparkkarte soll den Gewerbetreibenden die Arbeit ausserhalb des eigenen Betriebs erleichtern und ist auf dem ganzen Kantonsgebiet gültig. Sie berechtigt Gewerbetreibende aller Art, ihr Gewerbefahrzeug beispielsweise ausserhalb von Parkplätzen auf einem Trottoir oder in einem Parkverbot abzustellen, sofern mindestens 3.5 m Durchfahrt bzw. 1.5 m Trottoir freibleibt und dies für die Ausführung von Arbeiten notwendig ist (Bsp. Wagen dient als mobile Werkstatt).
Auf Kurzzeitparkplätzen bis 30 Minuten, Radstreifen, auf privaten Parkplätzen, vor Feuerwehrlokalen oder vor dem eigenen Betrieb usw. ist die Gewerbeparkkarte nicht gültig. Sie stellt somit keinen Freibrief dar, sein Fahrzeug nach Belieben abzustellen.
Bezugsberechtigt sind alle Arten von Gewerbebetrieben und Organisationen, die ein beschriftetes Geschäftsfahrzeug im Einsatz haben. Dies gilt unabhängig vom Sitz des Gewerbebetriebs. So kann beispielsweise auch eine auf Umzüge spezialisierte ausserkantonale Firma eine Tageskarte beziehen.
Es wird künftig nicht mehr unterschieden, ob es sich um ein Fahrzeug eines Handwerkers, der SPITEX, eines Hauswartbetriebs, eines Arztes oder eines Mahlzeitendienstes usw. handelt. Alle bekommen die gleiche Gewerbeparkkarte mit den gleichen Rahmenbedingungen. Bei den Ärzten gelten zwei kleine Sonderregeln.
Gewerbeparkkarten für Ärzte werden nur von der Gemeinde Hünenberg ausgestellt
Aufgrund der ärztlichen Standesregel, das ein ärztliches Werbeverbot vorgibt, müssen Fahrzeuge von Ärzten im Sinne einer Ausnahme nicht beschriftet sein. Zudem braucht es wie bisher eine Bestätigung der Ärztegesellschaft des Kantons Zug, dass ein Arzt auch im Aussendienst unterwegs ist. Deshalb werden die Gewerbeparkkarten für Ärzte nur von der Gemeinde Hünenberg ausgestellt.
Alle anderen Gewerbeparkkarten stellen die einzelnen Gemeinden und Städte aus. Sie gelten dann in allen Gemeinden, Beispiel: Sie lösen eine Karte in Steinhausen und können sie im ganzen Kanton benutzen.
Gewerbeparkkarte kostet für einen Tag CHF 6.—
Die Gewerbeparkkarte kostet für einen Tag CHF 6.—, für 30 Tage CHF 60.— (innerhalb von zwei Jahren frei wählbare Tage) und für ein Jahr CHF 600.—. Sie lautet nicht auf ein spezielles Kontrollschild und ist innerhalb des Betriebes übertragbar.
Das Gültigkeitskonzept wurde bewusst sehr einfach gehalten. Die Jahreskarte wird ab einem beliebigen Tag gemäss Kundenwunsch gültig.
Die beiden anderen Karten werden jeweils durch den Datumseintrag von Hand am besagten Kalendertag gültig. Der Eintrag wird durch die Fahrzeuglenkerin bzw. -lenker gemacht. Die bisherigen Parkkarten behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Derzeit ist die fälschungssichere Gewerbeparkkarte nur in Papierform erhältlich. Eine spätere digitale Variante ist jedoch denkbar.