Das Richtprojekt zur Sinserstrasse in Cham geht in die Mitwirkung
Das Richtprojekt Bebauungsplan Sinserstrasse in Cham geht in die öffentliche Mitwirkung. Vom 24. Februar bis 15. März 2022 wird das Projekt ausgestellt.

An der Sinserstrasse, direkt an das neue Gebäude der Raiffeisenbank anschliessend, sollen die bestehenden Gebäude ersetzt werden. Dazu haben sich die drei Grundeigentümerschaften des Gebiets zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Planungsprozess gestartet.
Geplant sind drei Gebäude mit einem ausgewogenen Wohnungsmix in den Obergeschossen. Die Erdgeschossflächen, welche sich zur Sinserstrasse orientieren, bieten Raum für Gewerbenutzungen.
Die Gebäudevolumen mit dazwischenliegenden, gemeinschaftlichen nutzbaren «Gärten», definieren den Strassenraum. Der Entwurf lehnt sich damit städtebaulich an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum an.
Das Richtprojekt geht in die öffentliche Mitwirkung
Um das gemeinsame Projekt der drei Grundeigentümerschaften realisieren zu können, bedarf es eines ordentlichen Bebauungsplans, welcher von der Chamer Stimmbevölkerung beschlossen werden muss.
Basierend auf dem Siegerprojekt der AmreinHerzig Architekten GmbH aus Baar, das aus einem Architekturwettbewerb hervorging, wurde in den vergangenen Monaten ein Richtprojekt für diesen Bebauungsplan erarbeitet.
Dieses Richtprojekt liegt nun bereit für die informelle öffentliche Mitwirkung. In diesem Rahmen kann sich die Bevölkerung zum Projektentwurf äussern, was mit schriftlichen Eingaben, Antrag und Begründung, zu erfolgen hat.
Das Projekt wird öffentlich ausgestellt
Damit sich die Bevölkerung ein Bild machen kann, ist das Richtprojekt zwischen dem 24. Februar und 15. März 2022 in der Eingangshalle des Mandelhofs Cham ausgestellt und kann während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auf der Gemeindehomepage in der Rubrik Neuigkeiten digital abrufbar. Am Projektstandort ist eine Informationstafel aufgestellt. Nach dieser informellen Mitwirkungsphase werden die Eingaben geprüft und das Richtprojekt gegebenenfalls angepasst.
Im Winter 2023 und 2024 soll es zur Urnenabstimmung kommen
Danach erfolgt die Erarbeitung des eigentlichen Planungsmittels, des Bebauungsplans. Gemäss aktuellem Zeitplan erfolgt die erste öffentliche Auflage des Bebauungsplans im Frühjahr 2023, nachdem die Vorprüfung durch den Kanton abgeschlossen ist.
Stand heute wird von einer Urnenabstimmung zum Bebauungsplan im Winter 2023 und 2024 ausgegangen.