Stadt Burgdorf passt Parkplatzverordnung an
Wie die Stadt Burgdorf berichtet, wird das Parkhaus Oberstadt per Ende 2022 in die Stadtorganisation mit Anpassung der Parkplatzverordnung integriert.

Für die Bewirtschaftung des öffentlichen Teils des Parkhauses Oberstadt wird künftig die Stadt Burgdorf wieder selber verantwortlich sein und nicht mehr die Parkhaus AG.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2022 die entsprechenden neuen Tarife ab 1. Januar 2023 festgelegt.
Zudem erfolgt ein Wechsel der technischen Einrichtung für die Parkplatzbewirtschaftung, da das aktuelle System nicht vollumfänglich überzeugt hat.
Die Tarife für das Parkhaus wurden mit einer Stundengebühr von 1,50 Franken tagsüber und 0,50 Franken in der Nacht bewusst attraktiv gehalten, dies auch im Sinne einer Lenkungsmassnahme in der Oberstadt.
Gebührenstruktur wurde überprüft
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Anpassung der Parkplatzverordnung für das Parkhaus Oberstadt auch die generelle Gebührenstruktur der öffentlichen Parkplatzanlagen überprüft.
Dabei wird ab 2023 eine Erhöhung der Parkgebühren in der Grabenstrasse und dem Kirchbühl von 2 Franken auf 2,50 Franken pro Stunde beschlossen.
Ebenso wurden die Tages- und Wochenkarte den aktuellen Gebührenstrukturen angepasst.
Weiter hat der Gemeinderat die generelle Gebührenerhöhung der Parkgebühren auf allen öffentlichen Parkplätzen von 1,50 auf 2 Franken pro Stunde beschlossen.
Generelle Erhöhung wird verschoben
Die effektive Inkraftsetzung der generellen Erhöhung ist jedoch aufgrund der aktuellen Lage auf einen späteren, aber absehbaren Zeitpunkt im 2023 verschoben worden.
Damit wird ein dreistufiges Modell mit 1,50 Franken im Parkhaus Oberstadt, 2 Franken auf öffentlichen Parkplätzen und 2,50 Franken an zentralen Orten verfolgt.
Mit den umgesetzten wie auch den vorgesehenen Erhöhungen schöpft der Gemeinderat die mögliche Bandbreite bis drei Franken pro Stunde gemäss Parkplatzreglement (Erlass Stadtrat) bewusst nicht aus.