Wie die Stadt Burgdorf angibt, werden per Vertrag ab 1. Januar 2023 die Führung des Sozialdienstes und der Sozialbehörde von Ersigen auf Burgdorf übertragen.
Blick auf Burgdorf in Richtung Oberburg.
Blick auf Burgdorf in Richtung Oberburg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Stadt Burgdorf nimmt bereits seit vielen Jahren als Sitzgemeinde die Aufgaben im Bereich Soziales für die Anschlussgemeinden Oberburg und Hasle bei Burgdorf war.

Per 1. Januar 2023 übernimmt die Sozialdirektion der Stadt Burgdorf diese Aufgaben auch für die Anschlussgemeinde Ersigen.

Dies umfasst im Bereich Sozialhilfe alle Aufgaben, welche die kantonale Gesetzgebung der Sozialbehörde und dem Sozialdienst der Gemeinde übertragen.

Ausgenommen sind die Aufgaben betreffend die institutionelle Sozialhilfe und die Massnahmen im Asylbereich.

Ersigen nimmt an den Sitzungen teil

Im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz umfasst dies alle Aufgaben gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz und den dazugehörigen Erlassen, welche darauf basierend durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den kommunalen Diensten übertragen werden.

Das ressortverantwortliche Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Ersigen nimmt Einsitz bei den Sitzungen der Sozialkommission (SoKo) der Stadt Burgdorf.

Die Klienten werden übertragen

Sämtliche bisher durch den Sozialdienst Oesch-Emme in Wynigen betreuten Klienten werden mit diesem Vertrag zur weiterführenden Betreuung der Sozialdirektion Burgdorf übertragen.

Hilfe- und unterstützungsbedürftige Einwohner der Gemeinde Ersigen wenden sich ab Januar 2023 mit ihren Anliegen direkt an die Sozialdirektion in Burgdorf.

Für weitere Informationen wie Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeiten wird auf die Webseite der Stadt Burgdorf verwiesen.

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