Am Samstag wurden in Bulle FR mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen beim E-Trottinettfahren geahndet. Die Polizei erinnert an das geltende Gesetz.
E-Scooter-/Trottinett
E-Scooter-/Trottinett in der Stadt. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bulle FR wurden am Samstag mehr als ein Dutzend E-Trottinett-Lenker verbusst.
  • Darunter waren auch zwei Minderjährige, die ohne Führerausweis unterwegs waren.
Ad

Am Samstag wurden tagsüber in der Stadt Bulle mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen beim E-Trottinettfahren von der Kantonspolizei geahndet.

Die fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie ihr E-Trottinett auf dem Trottoir oder mit einem Passagier benutzten. Zwei Minderjährige, die ohne Führerschein unterwegs waren, werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Vor 14 Jahren ist das Fahren mit einem E-Trottinett verboten

Zur Erinnerung: Das E-Trottinett ist einem Leicht-Motorrad gleichgestellt uns muss auf dem Radstreifen oder Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren.

Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. Das Tragen eines Helms wird empfohlen. Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer ständigen Beleuchtung vorne vorgeschrieben.

Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist obligatorisch, 14 bis 16 Jahre. Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren verboten. Ab 16 Jahren ist ein Führerausweis nicht mehr erforderlich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gesetz