Wegen Trockenheit: Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet
Zum Schutz vor Wald- und Flurbränden greift Bülach durch: Ab 3. Juli sind im Freien nur noch kontrollierte Gas- und Elektrogrills in Wohngebieten erlaubt.

Wie die Stadt Bülach bekannt gibt, gilt ab Freitag, 3. Juli 2026, 12 Uhr ein Verbot für Feuer im Freien. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht.
Seit längerer Zeit hat es in der Region kaum geregnet. Zusammen mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit sehr warmen Wetter ist der Boden sehr trocken. Auch in den nächsten Tagen sind keine längeren oder flächendeckenden Regenfälle zu erwarten.
Es ist daher keine deutliche Entspannung der Brandgefahrenlage in Sicht. Bereits ein kleiner Funke von einem Grillfeuer oder ein achtlos weggeworfenes Zündholz kann einen Brand auslösen. Das Feuer kann sich wegen der grossen Trockenheit schnell ausbreiten. Die Brandgefahr nimmt mit jedem trockenen Tag weiter zu.
Grill- und Lagerfeuer im Freien untersagt
Die Stadt Bülach hat unter Einbezug der Spezialisten von Forst, Feuerwehr und Stadtpolizei die Situation beurteilt. Sie hat ein Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet ab Freitag, 3. Juli 2026, 12 Uhr verfügt.
Ab Freitag, 3. Juli 2026, 12 Uhr gilt: Keine Grill- oder Lagerfeuer im Freien, unabhängig vom Abstand zum Wald sowie kein Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen (Zigaretten et cetera)
Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Funktionierende Löschvorrichtungen sind bereitzustellen.
Zusätzliche Einschränkungen bei starkem Wind
Bei starkem Wind dürfen keine Gas- oder Elektrogrills benützt werden. Die Stadt Bülach bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten.










