Stadt Bülach setzt Generellen Entwässerungsplan 2020 fest

Stadt Bülach
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Wie die Stadt Bülach informiert, kann nach der Genehmigung durch den Kanton mit der Projektierung zur Umsetzung der ersten Massnahmen begonnen werden.

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Einfahrt und Ortsschild in Bülach. (Archivbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Furt gehört der Stadt Bülach. Sie dient aber auch der Entwässerung von vier weiteren Gemeinden.

Zusätzlich hat jede Gemeinde einen eigenen Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erstellen. Im Jahr 2004 setzte der Stadtrat den GEP 2002 fest.

Anschliessend wurden verschiedene Massnahmen realisiert. In der Zwischenzeit ist die Stadt Bülach stark gewachsen.

Wie das Abwasser zur ARA geleitet wird beziehungsweise wo Sonderbauwerke notwendig sind, damit die Abwassermengen bei einem starken Regenereignis die ARA nicht überschwemmen, ist im Verbands-GEP festgelegt.

Bildung der Basis zur Aktualisierung des GEP

Aufgrund dessen und der Vorgaben des Kantons wurde er aktualisiert. Sämtliche öffentlichen Abwasserleitungen wurden gespült und mit Kanal-TV aufgenommen.

Danach wurden der bauliche und hydraulische Zustand überprüft. Diese Abklärungen bildeten die Basis für die Aktualisierung des GEP.

Im GEP ist zudem aufgelistet, bei welchen Leitungen und Bauwerken kurz-, mittel- oder langfristig Massnahmen notwendig sind.

Somit bildet der GEP auch die Grundlage für die Finanzplanung der nächsten Jahre.

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