Oberglatt bittet um Wunschdaten für Sonntagsverkäufe in 2023
Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, werden Ladenbesitzer gebeten, bis 31. Oktober 2022 ihre Wunschdaten für die Sonntagsverkäufe 2023 schriftlich einzureichen.

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.
Gemäss Information des Arbeitsinspektorates vom 6. Januar 2021 dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden.
Die Bewilligungsbefreiung gilt ausschliesslich für das Verkaufspersonal und nicht für andere Gruppen von Arbeitnehmenden (zum Beispiel Logistikpersonal im Lager, Dienstleistungspersonal).
Ausnahmen und Einreichung von Wunschdaten
Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachten) dürfen nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden. Wünsche können eingereicht werden.
Ladenbesitzer und Interessenvertreter werden darum gebeten, bis 31. Oktober 2022 die Wunschdaten für die Sonntagsverkäufe 2023 bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Gemeinde Oberglatt schriftlich einzureichen.
Die definitiven Daten werden anschliessend publiziert.










