Oberglatt bittet um den Rückschnitt von Bepflanzungen
Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, an Strassen angrenzende Bäume und Sträucher bis zum 10. November 2023 zurückzuschneiden.

Oberglatt möchte die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass Sträucher und Bäume, welche sich im Strassenund Gehwegbereich befinden, die Sicherheit des Verkehrs und der Fussgänger gefährden können.
Gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) müssen Bäume und Sträucher so unter der Schere gehalten werden, dass sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassen- und Gehweggrenze hinausragen.
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse ein Lichtraumprofil von 4,5 Meter zu wahren, bei Fuss- und Gehwegen 2,65 Meter.
Diese Lichtraumprofile sind vom Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Vorschrift gilt für öffentliche wie private Strassen
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten.
In diesen Bereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 80 Zentimeter nicht überschreiten. Hausnummern und Signalisationen müssen immer gut sichtbar sein.
Strassenbeleuchtung und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzenwuchs verdeckt werden. Öffentlichen Strassen gleichgestellt sind private Strassen und Gehwege.
Bei Untätigkeit der Eigentümer schreitet die Gemeinde ein
Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten, diese Bestimmungen einzuhalten.
Wer Sträucher und Bäume hat, welche diese Vorschriften tangieren, wird gebeten, diese bis zum 10. November 2023 zurückzuschneiden.
Die Gemeindebehörde behält sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen auf Kosten des Säumigen zu treffen.