Niederhasli erinnert Strassenanlieger an Pflanzenrückschnitt
Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, kann allfälliger Rückschnitt gleich in der nächsten Häckselaktion der Gemeinde ab 14. November 2023 verarbeitet werden.

Um die Sicherheit aller Strassen- und Wegbenützer zu gewährleisten, weist die Gemeinde darauf hin, dass alle Zweige und Äste, die in das Strassengebiet ragen, zurückgeschnitten werden müssen.
Gemäss der Kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) hat das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Hecken und Sträuchern über der Strasse einen Lichtraum von 4,50 Meter Höhe zu wahren, bei Gehwegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden.
Die sogenannten Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Häckselaktion vom 14. bis 16. November 2023
Zudem sind morsche oder dürre Bäume und Äste zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.
In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden.
Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
Es besteht die Möglichkeit, die abgeschnittenen Baum- und Sträucherteile anlässlich der Häckselaktion vom 14. bis 16. November 2023 verarbeiten zu lassen.










