Kein 1.-August-Feuer und kein Feuerwerk
Die Stadt Bülach verbietet bis auf Widerruf Feuer und Feuerwerk. Das Verbot gilt auch am 1. August, Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt.

Wie di Stadt Bülach bekannt gibt, besteht für die Stadt Bülach ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt auch für den 1. August 2026 und bis auf Widerruf.
Die Entscheidung für ein Feuer- und Feuerwerkverbot wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Im Zentrum steht dabei der Brandschutz. Die aktuell hohen Temperaturen und die teils trockene Vegetation lassen 1. August-Feuer und Feuerwerk nicht zu.
Bis auf Widerruf und damit auch am 1. August 2026 gilt ein Verbot für Grill-, Lager- und Bundesfeuer im Freien – unabhängig vom Abstand zum Wald.
Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Zudem dürfen keine glühenden oder brennenden Gegenstände, insbesondere Zigaretten, weggeworfen werden. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill gilt das Feuerverbot nicht.










