Feuer

Kein 1.-August-Feuer und kein Feuerwerk

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Die Stadt Bülach verbietet bis auf Widerruf Feuer und Feuerwerk. Das Verbot gilt auch am 1. August, Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt.

Bülach
Stadthaus Bülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie di Stadt Bülach bekannt gibt, besteht für die Stadt Bülach ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt auch für den 1. August 2026 und bis auf Widerruf.

Die Entscheidung für ein Feuer- und Feuerwerkverbot wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Im Zentrum steht dabei der Brandschutz. Die aktuell hohen Temperaturen und die teils trockene Vegetation lassen 1. August-Feuer und Feuerwerk nicht zu.

Bis auf Widerruf und damit auch am 1. August 2026 gilt ein Verbot für Grill-, Lager- und Bundesfeuer im Freien – unabhängig vom Abstand zum Wald.

Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Zudem dürfen keine glühenden oder brennenden Gegenstände, insbesondere Zigaretten, weggeworfen werden. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill gilt das Feuerverbot nicht.

Kommentare

User #21 (nicht angemeldet)

Schade für Bülach. Gute Nachrichten an alle die wie Feuerwerke lieben und nicht darauf verzichten wollen. Öffentliche Feuerwerke finden am 1. August sowohl in Brunnen, Thun und auch in Lugano und Ascona statt.

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