Einer Frau wurde vorgeworfen, den Kater «Mici» ihrer Nachbarin unrechtmässig gefüttert und eingesperrt zu haben. Die Beschuldigte wurde nun freigesprochen.
Bezirksgericht Bülach
Das Bezirksgericht in Bülach (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau wurde vom Vorwurf der unrechtmässigen Aneignung eines Katers freigesprochen.
  • Die 59-Jährige hatte die Nachbarkatze regelmässig gefüttert und ins Haus gelassen.
  • Nun hat sich die Katzenliebhaberin eine eigene Katze angeschafft.
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Der Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch eine 59-jährige Katzenliebhaberin vom Vorwurf der unrechtmässigen Aneignung freigesprochen. Sie hatte immer wieder Nachbarskater «Mici» gefüttert und ihn ins Haus gelassen. Dessen Besitzerin zeigte die Frau deshalb an.

Es gehe nicht darum, ob es richtig oder falsch sei, eine fremde Katze zu füttern. Dies stellte die Richterin bei der Urteilseröffnung klar. Es gehe darum, ob dies unrechtmässige Aneignung sei.

Mici war jeden Tag zu Hause

Nach Ansicht des Gerichts war dieser Straftatbestand im Fall «Mici» nicht erfüllt. Die Beschuldigte habe bestritten, dass sie den Kater jeweils während der Nacht eingesperrt habe. «Systematisch» gefüttert habe sie ihn auch nicht, sondern eher «sporadisch».

Zudem sei «Mici» immer noch jeden Tag bei seiner Halterin aufgetaucht. Die freigesprochene Katzenfreundin erhält nun rund 6800 Franken, damit sie ihre Anwältin bezahlen kann.

Rote Katze.
Rote Katze. - pexels

Die Beschuldigte stritt vor Gericht vehement ab, dass sie sich den roten Tigerkater «Mici» zu eigen machen wollte. «Ich will gar keine eigene Katze», sagte die Kaderangestellte einer Zürcher Unterländer Gemeinde. Sie arbeite zu viel und sei dazu häufig in den Ferien.

Beschuldigte kaufte Futter für Kater

Sie gab jedoch zu, dass sie das Tier fütterte. «Ja, ich habe ihm Futter gekauft, weil er abgemagert war und mir leidtat. Niemand kümmerte sich um ihn.» Der Kater sei in schlechtem Zustand gewesen und habe sogar aus dem After geblutet.

Nur zwei Monate lang habe sie «Mici» gefüttert, beteuerte sie. Seine Besitzerin, eine ältere Frau aus der Nachbarschaft, teilte ihr in einem Brief mit, dass sie das nicht wolle. Dann habe sie sofort aufgehört.

«Vergrault habe ich den Kater aber nicht. Er durfte weiterhin ins Haus.» Manchmal habe er auch bei ihr geschlafen. «Wenn er miaute, habe ich ihn aber immer sofort ins Freie gelassen.»

Anzeige wegen Aneignung

Offenbar beruhigte sich die Situation um «Mici» auch nach dem Brief der Halterin nicht: Sie zeigte die 59-jährige Beschuldigte schliesslich an, wegen unrechtmässiger Aneignung. Denn die Nachbarskatze ist rechtlich gesehen fremdes Eigentum.

Das Statthalteramt Bülach leitete eine Untersuchung ein, inklusive Befragungen durch die Polizei. Schliesslich verurteilte es die Katzenfreundin per Strafbefehl zu einer Busse von 700 Franken. Zuzüglich Gebühren ergab dies eine Rechnung von 1250 Franken.

Die Beschuldigte wollte jedoch nicht zahlen, weil sie ihrer Ansicht nach nichts Falsches getan hat. Deshalb kam es zum Prozess.

Katze blieb über Nacht

Für die ehemalige Halterin von «Mici» waren es keineswegs nur «zwei Monate», in denen der Kater auswärts frass. Das Füttern sei auch nach dem Brief weitergegangen. «Die Katze wurde regelmässig um etwa 18 Uhr ins Haus gelassen und gefüttert. Dann blieb sie oft bis am Morgen eingesperrt», sagte der Anwalt der Seniorin.

Die Beschuldigte habe sogar extra ein Brett oben an der Garage angebracht, damit der Kater besser ins Haus gelangen konnte. Und der Tiger erhielt einen neuen Namen: Aus «Mici» wurde «Mautsch».

Dem Kater tat die Fremd-Fütterung gemäss dem Anwalt nicht gut: Das Tier ist auf Medikamente und Spezialfutter angewiesen, was mit dem «Auswärtsessen» nicht sichergestellt werden konnte. Immer wieder hatte er Durchfall. Veterinäramt und Nachbarschaft intervenierten schliesslich ebenfalls bei der Katzenfreundin und forderten sie auf, das Füttern zu lassen.

Tierheim forderte Mici zurück

Das Tierheim, aus dem «Mici» ursprünglich stammte, forderte den Kater schliesslich zurück und platzierte ihn neu. Für seine ehemalige Besitzerin eine Katastrophe. «Sie leidet, als hätte man ihr ein Kind weggenommen», sagt der Anwalt.

Besitzen Sie eine Katze?

Eine neue Tierheim-Katze erhält die Witwe nicht, weil sie das Höchstalter für Tier-Platzierungen mittlerweile überschritten hat.

Die freigesprochene Katzenfreundin hat inzwischen doch eine eigene Katze angeschafft, respektive ihr Partner, der mit ihr im gleichen Haus wohnt. Gemäss dem Anwalt von «Micis» Ex-Besitzerin spaziert das Paar jeweils vor ihrem Haus vorbei. Und führten ihre neue Katze an der Leine.

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