Niederhasli

    In Niederhasli gilt ein allgemeines Feuerverbot

    Gemeinde Niederhasli
    Gemeinde Niederhasli

    Bülach,

    Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, gilt wegen der Trockenheit auf dem Gemeindegebiet beginnend am Freitag, 22. Juli, 12 Uhr, ein generelles Feuerverbot.

    Niederhasli
    Gemeindehaus Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten.

    Die Baudirektion des Kantons Zürich hat per 21. Juli 2022 bereits ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.

    Verbot betrifft offene Feuer im Freien, Höhenfeuer und Feuerwerk

    Infolge der angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum Nationalfeiertag hat der Gemeinderat in Niederhasli entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.

    Dies bedeutet konkret, dass keine offenen Feuer im Freien entfacht werden dürfen, das Abbrennen von Feuerwerk nicht gestattet ist und Höhenfeuer untersagt sind.

    Beim Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie auch bei der Verwendung von Einweggrillen ist besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug möglichst zu vermeiden.

    Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

    Bitte an die Einwohnerschaft: Wasserverbrauch auf das Notwendigste beschränken

    Die ausserordentliche Trockenperiode bringt auch die Wasserversorgungen an ihre Kapazitätsgrenzen.

    Die Bevölkerung wird deshalb aufgerufen, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Das Bewässern von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

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